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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Drei Jahre Ausbildung und nur zwei Jahre Dienst bringen Rückforderung

Wird eine Frau in einer dreijährigen dualen Ausbildung zur Finanzwirtin staatlich gefördert ausgebildet, und wird sie zur Steuerinspektorin in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt, so muss sie einen Teil der Kosten für die Ausbildung erstatten, wenn sie nach nicht einmal zwei Jahren im Dienst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Der Dienstherr hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die staatlich geförderte Ausbildung für einen bestimmten Zeitraum auch dem öffentlichen Dienst zugutekommt. (Hier ging es um knapp 16.000 €, die die Frau zurückzahlen musste.) (VwG Neustadt an der Weinstraße, 1 K 599/25) - vom 17.12.2025

Steuertipp: Verlustabzug bei vermieteten Ferienwohnungen

Wer eine Ferienwohnung ausschließlich vermietet, kann Verluste aus Leerstandszeiten grundsätzlich steuerlich geltend machen, sofern die Vermietungsdauer mindestens dem örtlichen Durchschnitt entspricht oder höchstens 25% darunter liegt. Das Finanzamt darf dabei jedoch nicht nur einzelne Steuerjahre isoliert betrachten, sondern muss für die Beurteilung einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zugrunde legen, um Schwankungen auszugleichen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 12.8.2025, IX R 23/24).