19.03.2026
Bei Unfällen mit E-Scootern sollen es Geschädigte zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür sollen eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt und die Haftung von Fahrern von E-Scootern verschärft werden.
Halter von E-Scootern sollen also künftig für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Halter von E-Scootern sind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. Für Fahrer soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können.
Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 18.03.2026 beschlossen hat.
"E-Scooter polarisieren: Für viele sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über rücksichtslos abgestellte Roller auf Gehwegen", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Unfallzahlen mit E-Scootern stiegen Jahr für Jahr. "Mit klaren Haftungsregeln will ich dafür sorgen, dass E-Scooter weniger Ärger machen." Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern seien häufiger in Unfälle verwickelt. Es dürfe nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist, so die SPD-Politikerin.
Der Schadensersatz soll wie bisher über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, die Halter von E-Scootern schon nach geltendem Recht abschließen müssen.
Die Änderungen sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge gelten. So sollen insbesondere auch selbstbalancierende Fahrzeuge wie etwa Segways von den neuen Haftungsregeln erfasst werden. Für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle und andere langsam fahrende Kraftfahrzeuge soll die Ausnahme von der Gefährdungshaftung dagegen beibehalten werden.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 18.03.2026